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Rahmenbedingungen

Hier erhalten Sie Informationen zur Verschwiegenheitspflicht, zur Dauer, Frequenz und Kosten der Behandlungseinheiten sowie zur Absageregelung.

Verschwiegenheit

Als klinische Psychologin unterliege ich gemäß § 37 des Psychologengesetzes der gesetzlich geregelten Verschwiegenheitspflicht, die eine zentrale Grundlage meiner beruflichen Tätigkeit darstellt. Sämtliche Inhalte, die Sie mir im Rahmen der psychologischen Behandlung anvertrauen, werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Eine Ausnahme von dieser Verschwiegenheitspflicht besteht ausschließlich in gesetzlich geregelten Fällen, insbesondere bei akuter Gefährdung Ihrer Person oder anderer Menschen. In solchen Situationen bin ich rechtlich verpflichtet, auch ohne Ihr Einverständnis die zuständigen Behörden zu informieren.

Dauer und Kosten

Einzeltermine dauern in der Regel 50 Minuten und werden mit einem Honorar von 120€ verrechnet. Abhängig vom jeweiligen Anliegen sind individuelle Vereinbarungen, wie etwa Doppeleinheiten à 100 Minuten, möglich. Die Frequenz der Termine wird individuell besprochen und gemeinsam festgelegt. Gerade zu Beginn der Behandlung sind regelmäßige Termine für einen kontinuierlichen und wirksamen Therapieprozess von besonderer Bedeutung.

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Kostenzuschüsse der Versicherungen:

  • ÖGK 33,70€

  • SVS 50€

  • BVAEB 50,20€

  • KFL 46,69€

Absageregelung

Die vereinbarte Behandlungseinheit ist ausschließlich für Sie reserviert. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, ersuche ich Sie, diesen mindestens 48 Stunden im Voraus telefonisch oder per E-Mail abzusagen.

 

Bei nicht oder nicht fristgerecht abgesagten Terminen wird ein Ausfallhonorar in Höhe der vereinbarten Therapievergütung in Rechnung gestellt.

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